Gremien / Organigramm Elternvertreter
Gremien
Neben dem Förderverein gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Elternmitarbeit in der Grundschule:
Schulvorstand (SchV)
Der Schulvorstand ist ein gemeinsames Gremium aus Lehrern und Eltern und wird für zwei Jahre gewählt. Die Vertreter aus der Elternschaft werden vom SER gewählt. Zur Wahl können sich alle Erziehungsberechtigten - auch ohne Funktion im Elternrat - stellen.
Klassenelternrat
Die Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse wählen den Klassenelternrat und dessen Vertreter für zwei Jahre.
Schulelternrat (SER)
Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternräten ebenfalls für zwei Jahre zusammen.
Fachkonferenzen (FK)
Für jedes Unterrichtsfach wird eine Fachkonferenz eingerichtet. Neben den Fachlehrern nimmt ein vom SER gewählter SER-Vertreter teil.
Klassen- / Zeugniskonferenzen
Neben der Schulleitung nehmen alle LehrerInnen, die in der Klasse unterrichten, sowie bis zu drei gewählte ElternvertreterInnen teil. Die ElternvertreterInnen werden von den Erziehungsberechtigten der SchülerInnen der Klasse für zwei Jahre gewählt.
Gesamtkonferenz (GK)
Mitglieder sind alle Beschäftigten der Schule sowie vier dafür vom SER gewählte SER-Vertreter.